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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website www.db-gebrauchtbus.de sowie www.db-usedbus.com

1. Verkaufsplattform

1.1. Die DB Regio AG ermöglicht unter den Domains www.db-gebrauchtbus.de bzw. www.db-usedbus.com registrierten Bietern die unentgeltliche Teilnahme am Kauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen.

1.2. Bei den Anbietern der gebrauchten Kraftfahrzeuge handelt es sich um die regionalen Busgesellschaften der DB Regio AG.

1.3. Verantwortlich für die inhaltliche Einstellung der gebrauchten Fahrzeuge in das Online-Portal und zuständig für die Abwicklung eines abgeschlossenen Kaufvertrages ist der Anbieter. Die sich aus dem Verkauf der gebrauchten Kraftfahrzeuge ergebenden Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Anbieter und Bieter.

2. Registrierung

2.1. Als Bieter zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Unternehmenseigenschaft ist erstmals im Rahmen der Registrierung nachzuweisen und dieser Nachweis alle zwei Jahre zu erneuern.

2.2. Für die Registrierung ist die Angabe eines frei wählbaren Bieternamens und der sonstigen in der Eingabemaske vorgesehenen Daten erforderlich. Der gewählte Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Markenrechte, nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

2.3. Die Angaben müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter verpflichtet, die Angaben vor einer weiteren Nutzung der Verkaufsplattform zu aktualisieren.

2.4. Der Bieter wählt bei der Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist für den Login in den Händler-Bereich erforderlich, geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. 

2.5. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die DB Regio AG behält sich das Recht vor, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat. Dieses gilt auch bei einer missbräuchlichen Verwendung des Online-Portals sowie für den Fall, dass der Anbieter aufgrund des Verhaltens des Bieters von seinem Rücktrittsrecht aus einem Kaufvertrag Gebrauch macht.

2.6. Der Bieter kann jederzeit die Aufhebung seiner Registrierung verlangen.

2.7. Der Bieter stimmt mit der Registrierung dem regelmäßigen Empfang eines elektronischen Newsletters zu, der ihn über neue bzw. endende Ausschreibungen informiert. Dem Empfang dieses Newsletters kann der Bieter in seinem jeweiligen Endkundenbereich jederzeit widersprechen.

2.8. Damit die Verkaufsplattform einwandfrei funktionieren kann, muss der Browser Cookies zulassen. Sollte der Bieter die Annahme von Cookies nach der Registrierung rückgängig machen wollen, kann er die entsprechende Einstellung in seinem Browser ändern. Allerdings kann es in diesem Fall zu Einschränkungen der Nutzbarkeit dieser Seite kommen.

2.9. Durch die Registrierung und durch jedes spätere Einloggen werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Etwaige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch einen Hinweis auf der Startseite des Online-Portals bekannt gegeben.

3. Ablauf der Verkaufsphase

3.1. Zu veräußernde Fahrzeuge werden von dem jeweiligen Anbieter in das Online-Portal eingestellt und hierbei zugleich die reguläre Dauer der Verkaufsphase festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Einstellung bereits registrierte Bieter werden automatisch über das neue Verkaufsangebot unterrichtet, sofern sie in ihrem Endkundenbereich dem Empfang eines Newsletters zugestimmt haben.

3.2. Die zu veräußernden Fahrzeuge werden zu einem Anfangspreis vom Anbieter angeboten. Ist der Anfangspreis als Mindestpreis ausgewiesen, so können niedrigere Angebote nicht berücksichtigt werden. Zudem gibt der Anbieter an, ob Bieter für das von ihm angebotene Fahrzeug mehrere oder jeweils nur ein Angebot abgeben können und ob der jeweils aktuelle Höchstpreis für alle Bieter sichtbar auf der Angebotsseite angezeigt wird.

3.3. Für Fahrzeuge, für die im Rahmen ihrer Verkaufsphase mehr als ein Angebot je Bieter abgegeben werden kann, verlängert sich die Verkaufsphase jeweils um zwei Minuten, wenn innerhalb der letzten zwei Minuten der regulären Dauer der Verkaufsphase bzw. innerhalb einer vorher bereits erfolgten Verlängerung noch ein gültiges Angebot abgegeben wird. Diese letzten zwei Minuten der regulären Dauer der Verkaufsphase sowie die ggf. erfolgende Verlängerung wird im weiteren als Hot-Bid Phase bezeichnet.

3.4. Dem Bieter ist bekannt, dass den regionalen Busgesellschaften der DB Regio AG sowie der Arriva PLC ein Vorkaufsrecht an den zu veräußernden Fahrzeugen zusteht. Die an der Verkaufsphase beteiligten regionalen Busgesellschaften der DB Regio AG sowie der Arriva PLC haben nach Abschluss der Verkaufsphase das Vorkaufsrecht auszuüben.

3.5. Das mit Ablauf der Verkaufsphase vorliegende höchste Angebot eines Bieters kann nach Nichtausübung des Vorkaufsrechtes durch die in Ziffer 3.4. genannten Gesellschaften vom Anbieter angenommen werden.

3.6. Dem Bieter wird bei Annahme seines Angebots per E-Mail mitgeteilt, dass sein Angebot angenommen worden ist. Mit der E-Mail über die Annahme seines Angebots werden dem Bieter zudem die Verkaufsmodalitäten nochmals mitgeteilt. Gleichzeitig wird ihm der Kaufvertrag übersendet. Daneben erhält der Bieter noch eine gesonderte Rechnung.

3.7. Sofern der Verkauf als innergemeinschaftliche Lieferung nach Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 (D: §§ 4 Nr. 1 i.v. 6a UStG) steuerfrei ist, hat der Bieter zusammen mit dem - steuerfreien - Kaufpreis eine Kaution in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu stellen. Im Falle eines solchen steuerfreien Verkaufs ist der Bieter dazu verpflichtet, dem Anbieter die nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen. (D: z.B. eine Gelangensbestätigung sowie zusätzlich einen auf den Bieter lautenden Zulassungsnachweis mit Fahrzeug-Ident-Nummer). Nach Erhalt dieser Unterlagen erstattet der Anbieter dem Bieter die Kaution zurück.

3.8. Der Anbieter behält sich vor, eine Verkaufsphase jederzeit abzubrechen und eingehende Angebote nicht anzunehmen.

3.9. Endet eine Verkaufsphase zu einem Zeitpunkt, in dem ein Zugriff auf das Online-Portal aus technischen Gründen, die DB Regio AG zu vertreten hat, nicht möglich ist, so wird der Verkaufsvorgang abgebrochen. Eine in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilte Angebotsannahme ist unwirksam.

3.10. Der Bieter verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und die Fahrzeuge nicht vor Erhalt weiterzuverkaufen.

3.11. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Anbieters. Nach Zahlung des Kaufpreises wird dem Bieter vom Anbieter eine Abholvollmacht zugesendet. Eine Abholung der Kraftfahrzeuge ist nur bei Vorlage der gültigen Abholvollmacht möglich.

4. Angebotsabgabe

4.1. Für Fahrzeuge, für die im Rahmen ihrer Verkaufsphase mehr als ein Angebot je Bieter abgegeben werden kann, kommt ein automatisches Bietsystem zur Anwendung.

4.2. Das automatische Bietsystem ermöglicht es dem Bieter, sein persönliches Maximalangebot für das jeweils angebotene Fahrzeug abzugeben. Das automatische Bietsystem wird dann mit definierten Erhöhungsschritten Angebote abgeben. Diese Angebote richten sich nach dem aktuellen Höchstgebot. Sie werden jedoch immer nur so hoch wie nötig sein, damit der Bieter Höchstbietender bleibt, bzw. einen festgelegten Mindestpreis erreicht. Die automatischen Angebote werden nur solange abgegeben, bis das vom Bieter abgegebene Maximalangebot erreicht ist. Der Bieter kann sein abgegebenes Maximalangebot zu jeder Zeit vor dem Ende der Verkaufsphase erhöhen.

4.3. Gibt ein anderer Bieter ein Angebot ab das höher ist als das durch den Bieter abgegebene Maximalangebot, so wird der Bieter hierüber informiert, so dass er gegebenenfalls sein Maximalangebot erhöhen kann. Gleiches gilt, wenn das Maximalangebot eines anderen Bieters dem des Bieters entspricht aber zeitlich früher abgeben wurde. Dann hat das früher abgegebene Angebot Vorrang vor dem später abgegebenen.

4.4. Sowohl die DB Regio AG sowie der jeweilige Anbieter als auch andere Bieter können zu keiner Zeit das abgegebene Maximalangebot eines Bieters einsehen.

4.5. Die Höhe der definierten Erhöhungsschritte wird auf der Seite, auf der die Gebotsabgabe erfolgt angezeigt. Die Erhöhungsschritte können durch den Anbieter getrennt nach regulärer Dauer der Verkaufsphase und Hot-Bid Phase definiert werden. Die Erhöhungsschritte bestimmen den Betrag, um den der Bieter sein aktuelles Maximalangebot erhöhen bzw. das aktuelle Höchstgebot überbieten muss, um ein gültiges Angebot abzugeben. Da jeder Bieter die absolute Höhe seines Maximalangebotes frei wählen kann, ist es möglich, dass das automatische Bietsystem Angebote abgibt, die das aktuelle Höchstgebot um weniger als die Höhe des definierten Erhöhungsschrittes übersteigen.

4.6. Das automatische Bietsystem sowie die definierten Erhöhungsschritte stehen für Ausschreibungen, die ab dem 01.10.2014 gestartet werden zur Verfügung.

5. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss hinsichtlich der Gebrauchtfahrzeuge

5.1. Die zum Verkauf angebotenen gebrauchten Kraftfahrzeuge werden auf der Verkaufsplattform durch eine Nummer (INT-Nr.) eindeutig gekennzeichnet und gegebenenfalls durch eine Beschreibung und Foto näher beschrieben. Diese Angaben stellen keine Beschaffenheitsangaben der DB Regio AG oder der Anbieter dar. Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität werden damit nicht gegeben.

5.2. Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft nicht Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.

6. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss hinsichtlich der Verkaufsplattform

6.1. Die Verkaufsplattform wird von der DB Regio AG ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Bieter trägt das Risiko, das mit der Nutzung des Internets verbunden ist. Insbesondere schließt die DB Regio AG jegliche Haftung für folgendes aus:

  • Inkompatibilität der Website mit Einrichtungen, Software oder dem Telekommunikationsanschluss des Bieters;
  • Technische Probleme einschließlich nicht vorsätzlicher Fehler auf und Unterbrechungen dieser Website

6.2. Der Bieter stimmt zu, dass er keine Roboter, Webcrawler, Scraper oder andere automatischen Hilfsmittel verwenden wird, um sich ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der DB Regio AG, gleich zu welchem Zweck, Zugang zu der Webseite zu verschaffen. Darüber hinaus stimmt er zu, folgende Handlungen zu unterlassen:

  • andlungen, die die Infrastruktur der Webseite ungerechtfertigt oder über jedes normale Maß hinaus belasten oder belasten könnten;
  • Inhalte der Webseite kopieren, wiedergeben, ändern, verteilen oder öffentlich darstellen sowie abgeleitete Werke davon anfertigen außer zur eigenen Information des Bieters, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis der DB Regio AG;
  • Störungen oder Störversuche der ordentlichen Funktion der Webseite oder sämtlicher Aktivitäten, die auf der Webseite stattfinden - hierunter fallen insbesondere die Manipulation des Preises der zu veräußernden Fahrzeuge sowie die Manipulation von Angeboten anderer Bieter;
  • Sowie Umgehung der Schutzmaßnahmen vor Viren und anderer Maßnahmen, die DB Regio AG nutzt, um den Zugang zur Webseite zu verhindern oder einzuschränken.

7. Gefahrübergang; Abholung

7.1. Grundsätzlich sind alle gekauften Fahrzeuge an dem angegebenen Abholort abzuholen. Bieter und Anbieter erstellen bei Abholung ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Datum und Uhrzeit der Abholung.

7.2. Ein Transport auf Kosten des Bieters, auch außerhalb des Landes, in dem der Anbieter seinen Abholort hat, ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Anbieter möglich. Neben den Transportkosten sowie einer gesondert zu vereinbarenden Bearbeitungsgebühr trägt der Bieter in diesem Fall auch das Transportrisiko ab dem benannten Abholort.

7.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Bieter über, sobald der Anbieter ihm die Ware an dem benannten Abholort zur Verfügung gestellt hat.

7.4. Der Bieter oder der von ihm bevollmächtigte Abholer weist sich beim Abholen gegenüber dem Anbieter durch gültigen Personalausweis/Reisepass sowie die ihm übersendete Abholvollmacht aus.

8. Datenschutz

8.1. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

8.2. Personenbezogene Daten werden bei der Registrierung im Umfang der Ziffer 2.2. erhoben und gespeichert. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke dieser Verkaufsplattform genutzt.

8.3. In den Fällen der Ziffer 2.5. und 2.6. (Aufhebung und Widerruf der Registrierung) erfolgt die Löschung der gespeicherten Daten, sobald sie zur Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse nicht mehr benötigt werden, sonst spätestens mit dem Ablauf des Jahres, das auf den Widerruf oder dem Wunsch auf Aufhebung folgt.

8.4. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die DB Regio AG, Sparte Bus, P.RSP 2(F), Feldstraße 9, 64331 Weiterstadt.

9. Allgemeines und Compliance-Klausel

9.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bieters werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Anbieter dies ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Angeboten oder Auftrags- oder sonstigen Bestätigungen des Bieters genannt sind. Die Entgegennahme von Zahlungen oder Sicherheiten stellt keine Annahme von Bedingungen des Bieters dar. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertrag mit dem Bieter in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bieters vorbehaltlos ausgeführt wird.

9.2. Der Bieter verpflichtet sich und garantiert, dass er (und seine Vertreter, Mitarbeiter oder sonst für ihn handelnde Personen) bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen oder im Zusammenhang mit seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Anbieter sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstige Rechtsvorschriften einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anti-Korruptionsvorschriften ('Anwendbares Recht') einhält.

9.3. Sofern Grund zur Annahme einer Verletzung der Verpflichtungen und Garantien aus Ziffer 9.2 durch den Bieter besteht, wird der Bieter den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich informieren und in vollem Umfang sowie nach Treu und Glauben mit dem Anbieter kooperieren, um festzustellen, ob eine solche Verletzung vorgelegen hat.

9.4. Im Fall einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen und Garantien aus Ziffer 9.2 durch den Bieter hat der Anbieter das Recht zum Rücktritt. Dieser bedarf der Schriftform. Eine wesentliche Verletzung bedeutet, im Zusammenhang mit Ziffer 9.2, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher Vorschriften.

9.5. Anbieter und Bieter geben sich zur Ermöglichung der Etablierung und Ausgestaltung einer rechtskonformen Geschäftsbeziehung wechselseitig die Zustimmung zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Daten nach den jeweils aktuellen Sanktionslisten auf Basis der EG-VO 2580/2001 und EG-VO 881/2002 (Anti-Terror-Verordnungen) und sonstigen nationalen und internationalen Embargo- und Handelskontrollvorschriften. Dabei werden sie sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Datensparsamkeit und der Datensicherheit, beachten.

9.6. Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen und seine Mitarbeiter nicht auf einer der vorgenannten Sanktionslisten verzeichnet sind. Der Bieter verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im Geschäftsbetrieb seines Unternehmens die Umsetzung der Anti-Terror-Verordnungen und sonstigen nationalen und internationalen Embargo- und Handelskontrollvorschriften erfolgt. Weiterhin verpflichtet sich der Bieter, etwaige bei der Prüfung nach den vorgenannten Sanktionslisten gefundene positive Ergebnisse dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die DB Regio AG kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden vor Inkrafttreten bekannt gegeben.

11. Rechtswahlklausel und Sprache

Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Bieter unterliegen dem Recht am Sitz des Anbieters unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sollen nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Die beigefügte englische Fassung dient lediglich der Information. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt nur die deutsche Fassung.